Als 1657 nach dem testamentarischen Willen des sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. für seine von der Erbfolge in den Stammlanden ausgeschlossenen Söhne die Sekundogeniturfürstentümer Weißenfels, Merseburg und Zeitz eingerichtet wurden, kam dies einer faktischen Landesteilung gleich. Obwohl diese Territorien bereits nach wenigen Jahrzehnten wieder an das Kurfürstentum zurückgefallen sind – Sachsen-Zeitz existierte bis 1718, Sachsen-Merseburg bis 1738 und Sachsen-Weißenfels bis 1746 –, nehmen sie einen festen Platz in der Geschichte Mitteldeutschlands ein. Die regionale Prägekraft der Sekundogenituren ist bis heute an den monumentalen Schlossbauten ablesbar, die dort errichtet worden sind.
Belege dafür lieferte ein 2007 im Barockschloss Delitzsch durchgeführtes wissenschaftliches Kolloquium, das die Bedeutung der albertinischen Nebenlinien vorrangig aus der Sicht der sächsischen Landesgeschichte einer neuen Beurteilung unterzog und dessen Ergebnisse im vorliegenden Band dokumentiert sind. Das Themenspektrum der hier versammelten Beiträge reicht von der Außen- und Heiratspolitik über innerdynastische Reibungsflächen des Hauses Wettin sowie Wirtschafts- und Verwaltungsgeschichte bis hin zur Rolle der kursächsischen Stände und zu lebensweltlichen Bezügen der Weißenfelser, Merseburger und Zeitzer Herzöge und ihrer Familien. Dabei tritt deutlich hervor, dass die Sekundogenituren keineswegs allein unter dem Aspekt der Versorgung der nachgeborenen Prinzen zu betrachten sind, sondern zugleich grundsätzliche reichs- und verfassungsrechtliche Fragen im Umfeld einer schwierigen Konsolidierungsphase des Alten Reichs nach Dreißigjährigem Krieg und Westfälischem Frieden von 1648 betreffen.
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Als 1657 nach dem testamentarischen Willen des sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. für seine von der Erbfolge in den Stammlanden ausgeschlossenen Söhne die Sekundogeniturfürstentümer
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