Welche Rechts- und Betriebsformen für öffentlich getragene oder geförderte Kultureinrichtungen optimal sind, gehört gegenwärtig zu den vor allem in Kultur und Verwaltung besonders kontrovers diskutierten Fragen. Die Antwort ist nicht – wie häufig angenommen – allein vom juristischen und ökonomischen Umfeld abhängig, sondern ebenso von den Erwartungshaltungen der damit umgehenden Akteure, der Geschichte der Einrichtung, ihrem Selbstverständnis etc. Eine für den gesamten Kulturbereich übergreifend gültige Antwort kann es demzufolge nicht geben. Vielmehr müssen die konkreten Bedingungen von Ort sowie die Besonderheiten der Kunst- und Kultursparte Berücksichtigung finden.
Die vorliegende sozialwissenschaftliche Studie wurde im Auftrag der Stadt Leipzig erarbeitet. In ihr werden Vorschläge für den Museumbereich der sächsischen Kunstmetropole entwickelt. Die empirische Analyse beruht nicht nur auf Untersuchungen in Leipzig, sondern auch auf den von in Hamburg. Dresden und Bielefeld erprobten Rechts- und Betriebsformmodellen. Im Vordergrund standen dabei sowohl öffentliche wie private Rechts- und Betriebsformen jenseits des von Gebietskörperschaften getragenen Regiebetriebes. Über den Museumbereich hinausgehende Schlussfolgerungen fußen darauf, dass zudem Einrichtungen des Musikbereiches (Leipzig, Dresden) und von Landkreisen getragene bzw. geförderte Kulturbetriebe (Oberlausitz, Mittelsachsen, Leipziger Land) einbezogen waren.
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