Verfassung normiert das Gefüge der politischen, rechtlichen und sozialen Ordnungen. Der Verwaltung obliegt es, diesen verfassungsrechtlichen Rahmen, der als Auftrag verstanden werden kann, praktisch auszugestalten. Verfassungsgeschichte und Verwaltungsgeschichte lassen sich deshalb nicht wirklich klar voneinander trennen, sondern sie formieren gemeinsam einen elementaren Zweig historischer Forschung und historischer Erkenntnis.
Modern verstandene Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte eröffnet zudem über ihren engeren Gegenstand hinaus tiefe Einblicke in alle Lebensbereiche des geschichtlichen Alltags, in Wirtschaft und Kultur, in Sozialgefüge und Mentalität.
In diesem umfassenden Sinne versteht auch der sächsische Landeshistoriker Karlheinz Blaschke das Fach seit jeher. In jahrzehntelanger Arbeit hat er zahlreiche eingehende und grundlegende Beiträge zur sächsischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte geliefert. Der vorliegende Band vereinigt nun die wichtigsten seiner Aufsätze zu diesem Forschungsfeld. Dabei spannt sich der zeitliche Bogen vom hohen Mittelalter über die frühe Neuzeit bis zum ausgehenden 20. Jahrhundert. In ihrer Gesamtheit erhellen die hier versammelten Arbeiten die verfassungs- und verwaltungsgeschichtlichen Strukturen im beständigen Gegensatz von Beharren und Fortschreiten und liefern damit nichts weniger als ein umfassendes und vielschichtiges Bild der sächsischen Geschichte überhaupt.
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Verfassung normiert das Gefüge der politischen, rechtlichen und sozialen Ordnungen. Der Verwaltung obliegt es, diesen verfassungsrechtlichen Rahmen, der als Auftrag verstanden werden kann, praktisch
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