Das vierte Leipziger Ratsbuch (1512–1521) schließt unmittelbar an das dritte Ratsbuch (1501–1512) an und umfasst damit die schriftlichen Aufzeichnungen des Leipziger Rates im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts. Die insgesamt 777 Einträge der freiwilligen Gerichtsbarkeit besaßen den Charakter und die Beweiskraft von Urkunden. Sie dienten als Hilfsmittel in Fragen der Rechtssicherung, Wirtschaftsführung und Verwaltungsorganisation, vor allem aber zur Regulierung unterschiedlicher Konflikte zwischen den Einwohnern der Stadt.
Die Einträge des Ratsbuches enthalten Informationen zu etwa 2800 Personen, die miteinander in familiärer oder wirtschaftlicher Beziehung standen und ein vielschichtiges soziales Beziehungsgeflecht der Bürgerstadt offenbaren. Der heutige Nutzer erhält mannigfaltige Einblicke in die städtische Lebenswelt Leipzigs. Dazu gehören Schuld-, Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten, Eigentumsübertragungen, Vormundschaftssachen, Rechtsakte des Rates, Diensteide der Stadtbediensteten, Verordnungen für verschiedene Handwerke und Gewerbe, vielfache Zeugnisse individueller Frömmigkeit, Hinweise auf die Beteiligung wohlhabender Bürger am erzgebirgischen Bergbau oder den Erwerb von Gütern im Leipziger Umland.
Diese für die stadtgeschichtliche Forschung einzigartige Quelle liegt nun als moderne Edition vor und kann mittels eines ausführlichen Personen-, Orts- und Sachregisters erschlossen werden.
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Das vierte Leipziger Ratsbuch (1512–1521) schließt unmittelbar an das dritte Ratsbuch (1501–1512) an und umfasst damit die schriftlichen Aufzeichnungen des Leipziger Rates im zweiten Jahrzehnt
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