Die vorliegende Studie untersucht die Hochschulpolitik Sachsens unter den Bedingungen der ersten deutschen Demokratie. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis der neueren Bildungsgeschichte, dass die deutschen Monarchien des 19. und frühen 20. Jahrhunderts der Wissenschaftsförderung einen hohen Stellenwert beigemessen haben. Die Frage, wie die Regierungen der Weimarer Republik unter den weitaus schwierigeren politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der 1920er und frühen 1930er Jahre mit diesem Erbe umgegangen sind, ist hingegen bisher kaum untersucht.
Der vorliegende Band geht dieser Frage am Beispiel der Universität Leipzig nach. Durch die zielgerichtete Förderung seitens der sächsischen Monarchen hatte sie sich im ausgehenden 19. Jahrhundert neben Berlin und München in der Spitzengruppe der deutschen Universitäten etablieren können. Eingebettet in eine überschaubare und klar strukturierte Hochschullandschaft mit deutlichem Schwerpunkt im naturwissenschaftlich-technischen Bereich profitierte sie dabei nicht nur von ihrem Status als einzige sächsische Universität, sondern auch von jenem als einzige Volluniversität, die sich betont den nichtanwendungsbezogenen Wissenschaften widmete.
Die Studie versteht Hochschulpolitik als Zusammenwirken von staatlicher Hochschulverwaltung und den Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen bei der inhaltlichen und materiellen Ausgestaltung des Hochschulwesens. Sie untersucht das Phänomen Hochschulpolitik exemplarisch an vier ausgewählten hochschulpolitischen Kernthemen, nämlich Selbstverwaltung, Beamtenpolitik, Professorenberufung und Finanzierung.
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Die vorliegende Studie untersucht die Hochschulpolitik Sachsens unter den Bedingungen der ersten deutschen Demokratie. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis der neueren Bildungsgeschichte, dass die
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