Zuletzt bekräftigten die überaus zahlreichen Veröffentlichungen aus Anlass des 200. Geburtstages von Richard Wagner abermals, dass direkte Linien von Wagner und Bayreuth in den deutschen Nationalsozialismus, und hier insbesondere zu seinem Antisemitismus, weisen. Denn beide, Wagner und Bayreuth, hätten, so stellen dazu ganz unabhängig voneinander renommierte Autoren fest, beträchtliche Teile des deutschen Bildungsbürgertums zumindest an diese verbrecherische Ideologie herangeführt, der Komponist sei zudem in vielfältiger Form direkter Stichwortgeber Adolf Hitlers gewesen. Damit noch nicht genug: Wagners Erben wären diesen verhängnisvollen Weg unbeirrt weiter gegangen, so dass zu konstatieren ist, dass in der Beziehung von Wagner zu Hitler und damit namentlich zum Holocaust die Kontinuität dominiert.
Nimmt man diesen Befund ernst, kann er nicht ohne Konsequenzen bleiben. Denn jedwede Befürwortung oder auch nur Duldung antisemitischer Vorbehalte oder gar hier entspringender Handlungsaufforderungen erfüllt in letzter Konsequenz einen Straftatbestand. Geboten ist daher, einer künftigen Verbreitung Wagnerschen Denkens und Fühlens entschieden entgegenzutreten – folglich sind seine Schriften zu indizieren und seine Kompositionen von den Spielplänen zu verbannen. Dies zu veranlassen, sind Gerichte aufgerufen; Argumente hierzu liefert dieses Buch.
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