Archivare bewegen sich bei ihrer Arbeit im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsschutz und Freiheit der Wissenschaft. Auf der einen Seite möchten sie die Forschungsinteressen und Informationsbedürfnisse der Archivnutzer bedienen, auf der anderen Seite sind die Rechte der betroffenen Personen, zu denen Archivalien vorliegen, ein hohes Rechtsgut, das durch das Grundgesetz geschützt wird.
Um rechtliche Aspekte dieser Problematik abzuklären und Archivaren Unterstützung bei schwierigen Fällen zu bieten, befasste sich die Frühjahrstagung 2012 der Fachgruppe 8 im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. mit dem Persönlichkeitsschutz in Archiven von Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
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Archivare bewegen sich bei ihrer Arbeit im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsschutz und Freiheit der Wissenschaft. Auf der einen Seite möchten sie die Forschungsinteressen und
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