Die Anwaltschaft hat einen durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gewährleisteten Anspruch auf angemessene Vergütung. Allerdings zwingt der Gesetzgeber sie in einigen Fällen dazu, die Vertretung ihrer Mandanten zu Beträgen zu übernehmen, die zum Teil erheblich unter den normalen Sätzen liegen, insbesondere bei der Pflichtverteidigung im Strafverfahren. Es besteht daher Anlass, die Angemessenheit der gesetzlichen Vergütung des Pflichtverteidigers, nicht zuletzt unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, zu hinterfragen.
Axel Thoenneßen verdeutlicht – nach einem Überblick über die historische Entwicklung der Pflichtverteidigung und ihrer Vergütung sowie über die heutige Rechtslage – die Notwendigkeit einer Neuregelung und unterbreitet ein entsprechender Reformvorschlag. Diesen erläutert er als ein System aus Basishonorar, zeitabhängigem Zusatzhonorar und ergänzendem Honorar für die besondere Expertise des Verteidigers.
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Die Anwaltschaft hat einen durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gewährleisteten Anspruch auf angemessene Vergütung. Allerdings zwingt der Gesetzgeber sie in einigen Fällen dazu, die Vertretung
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