„Ein Künder deutschen Rechts“ – so titelte die Leipziger Volkszeitung am 25. Februar 1934 aus Anlass des 70. Geburtstages Alfred Karl Hermann Schultzes. Zu diesem Zeitpunkt hält der Professor an der Universität Leipzig weiterhin Vorlesungen zur Deutschen Rechtsgeschichte und tut dies noch bis kurz vor seinem Tode – ein Leben ganz und gar gewidmet der juristischen Wissenschaft.
Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte und des kirchlichen Rechts zeugen von Schultzes Verdiensten um die Forschung des Faches. Den bedeutendsten Beitrag lieferte er jedoch mit seiner Abhandlung „Augustin und der Seelteil des germanischen Erbrechts“, in der er alle frühmittelalterlichen Quellen zur postmortalen Verfügungsfreiheit einer rechtsvergleichenden Betrachtung unterzog – ein Versuch, der danach nie wieder unternommen wurde, weshalb die Untersuchung bis heute bleibenden Wert behalten hat.
Anhand von persönlichen Dokumenten, Erinnerungen von Zeitzeugen, archivalischen Quellen und Alfred Schultzes Schriften zeichnet Sabine Bechtel die Lebenslinien dieses bedeutenden Vertreters der deutschen Rechtsgeschichte nach, ordnet sein Werk in den Zusammenhang der zeitgenössischen rechtshistorischen Wissenschaft ein und erschließt dessen Bedeutung für die heutige Forschung.
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„Ein Künder deutschen Rechts“ – so titelte die Leipziger Volkszeitung am 25. Februar 1934 aus Anlass des 70. Geburtstages Alfred Karl Hermann Schultzes. Zu diesem Zeitpunkt hält der Professor
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