Dass sich Namen und Recht in einem Schnittbereich befinden, wird dann besonders deutlich, wenn man von Namengeboten und Namenverboten, z.B. bei der Benennung von Personen oder Waren, betroffen ist. Erstaunlich ist, dass weder die Rechtswissenschaft noch die Onomastik sich mit dem Schnittbereich gemeinsam und interdisziplinär auseinandergesetzt haben.
Dieses Manko wollte die Tagung „Namen und Recht in Europa“ am 16. und 17. April 2015 in Regensburg beseitigen. Rechtswissenschaftliche Vorträge engten das Tagungsthema auf Personen- und Warennamen ein und gaben einen Überblick über derzeit und möglicherweise künftig geltende Vorschriften der Europäischen Union bei der Namenvergabe. Weitere Beiträge konzentrierten sich auf die Personennamen und machte in verschiedenen Vorträgen erstmals systematisch deutlich, dass dazu nicht nur die Namen von Menschen, sondern auch die Namen von Unternehmen und von juristischen Personen gehören.
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Dass sich Namen und Recht in einem Schnittbereich befinden, wird dann besonders deutlich, wenn man von Namengeboten und Namenverboten, z.B. bei der Benennung von Personen oder Waren, betroffen ist.
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